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3 Jun 2016, 12:30 am by Rechtsanwalt Martin Steiger
Im Ergebnis entziehen sich mit Verweis auf die obergerichtliche Geheimjustiz sämtliche Verantwortlichen im Kanton Zürich ihrer Verantwortung und die Gewaltentrennung wurde ausgehebelt: Die Rechtsprechung erfolgt jenseits jeder Justizöffentlichkeit und erfüllt den Sicherheitsbehörden hinter verschlossenen Türen mutmasslich (fast) jeden Wunsch. [read post]